KRUEMMEL & KOLLEGEN
Berlin | London



Limited | Co KG | GmbH | Vorratsgesellschaften | Sekretär Service

Tel: +49 (0) 3303.21 95 25 · Fax: +49 (0) 3303.21 95 28

Limited
Übersicht Begriffe
Vorteile der Limited
Preise Limited
Ltd & Co KG
GmbH
Vorrats Gesellschaften
Ltd Sekretär Service
Ltd Umzugs Service
Firmenwagen Programm
Sie haben Fragen?

phone99.png

Gern stehen wir für Ihre Fragen
auch telefonisch zur Verfügung


Kostenloses Erstgespräch
Telefon:  03303.21 95 25 

  

Rückruf-Service
Gern rufen wir Sie zurück
Name:
Telefon:

Wann möchten Sie angerufen werden?

.
Tag:
Zeit:
.
Formular Absenden

Mail Anfrage

Stellen Sie Ihre Fragen online

Hier geht es zum
Kontakt-Formular

  

Haftungsbeschränkung mit geringem Kapitalaufwand

Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Rechtsfähigkeit der Limited in Deutschland ist die Gründung einer Privat Company Limited eine bedenkenswerte Alternative zur Gründung einer GmbH geworden.

Gerade die hohen Gründungskosten, die Dauer der Errichtung und nicht zuletzt der mit der Gründung einer GmbH verbundene hohe Kapitaleinsatz stellen für viele Unternehmer erhebliche Hindernisse dar. Dies gilt insbesondere in der Phase der Existenzgründung. Die Limited ermöglicht es mit geringem Kapitalaufwand das geschäftliche Risiko wie bei der GmbH zu begrenzen.


Die Vorteile der englischen Limited gegenüber der deutschen GmbH sind:

  • Die Gründung ist billiger und schneller.
  • Die Gründung bedarf keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kapitaleinlage wie in Deutschland von 25.000,-- Euro. Es genügt wenn ein Anteil von z.Bsp. 1 EUR übernommen wird.
  • Die Limited ist rechtsfähig und berechtigt, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Die Geschäftstätigkeit kann sofort aufgenommen werden.
  • Die Limited ist die zahlenmäßig am weitest verbreitete Gesellschaftsform in Großbritannien und genießt weltweit einen guten Ruf.
  • Durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland erfolgt die Besteuerung nur in Deutschland, soweit sich dort der Ort der Geschäftsleitung befindet. 
  • Eine Bewertung durch einen Wirtschaftsprüfer ist für kleine und mittlere LTDs nicht erforderlich.
  • Die Limited erlangt Rechtsfähigkeit mit Eintragung durch das Companies House und kann sodann unverzüglich ihre Geschäfte aufnehmen - d.h. Verträge abschließen.
  • Der Firmenname kann fast frei gewählt werden. In jedem Fall muss der Firmenname den Zusatz "Limited" oder "Ltd." enthalten.
  • Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität von Aktionären oder Direktoren. Eine britische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
  • Eine Postanschrift der Limited muss sich jedoch in Großbritannien befinden. (KRUEMMEL & KOLLEGEN bietet Ihnen diesen im Komplettpaket gegen eine Jahresgebühr von 320,- Euro an), diese Gebühr ist für das erste Jahr im Gründungs-Komplettpaket bereits enthalten.
  • Kopien des Jahresabschlusses müssen dem Companies House bei kleinen und mittleren LTDs lediglich in einer gekürzten oder vereinfachten Form vorlegt werden.
      

KRUEMMEL & KOLLEGEN (c) 2003-2009 Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung