Company Secretary
Der Company Secretary ist eine Besonderheit des englischen Gesellschaftsrechts und dient als Bindeglied zwischen den englischen Behörden und der Gesellschaft. Seit April 2008 ist der Sekretär optional. Gerade für deutsche Unternehmer empfiehlt sich aber nach wie vor die Bestellung eines professionellen Sekretärs. Nur so kann in den meisten Fällen die ordnungsgemäße Durchführung der engl. Verwaltungsaufgaben gewährleistet werden. Zu den wohl wichtigsten Aufgaben des Sekretärs zählt die Führung der Firmenregister, die einmal jährlich mit den öffentlichen Registern des Companies House im sogn. "Return" abgeglichen werden.
Director
Der Director ist das englische Pendant zum Geschäftsführer. Der Director ist der gesetzliche Stellvertreter einer im englischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Der Director ist für alle geschäftlichen Tätigkeiten, die im Namen der Firma getätigt werden, verantwortlich und hat dabei die Interessen der Firma zu vertreten. Es ist erlaubt, die Position mit einer juristischen Person zu besetzen, jedoch muss mindestens eine natürliche Person (=Mensch) zum Director bestellt sein.
Der Director ist persönlich gegenüber dem Companies House (englisches Handelsregister) dafür verantwortlich, dass die notwendigen Dokumente termingerecht erstellt und eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere:
» Jahresbilanz der Limited (Annual Accounts)
» Jahresbericht (Annual Return)
» Informationen über neue Directors beziehungsweise Company Secretaries
» Informationen über eine Änderung des Registered Office
Die Arbeit von Director und Secretary wird in England durch die weite Verbreitung von Formularen im Umgang mit den Behörden sehr erleichtert. Die Verantwortung für das termingerechte Einreichen der Dokumente liegt alleine beim Director und kann nicht übertragen werden.
Dormant Company
Als Dormant Company werden im englischen Gesellschaftsrecht Unternehmen bezeichnet, die keine oder keine wesentlichen buchhalterisch zu erfassenden Transaktionen vorgenommen haben.
Dormant Companies müssen lediglich eine einfache Bilanz (Dormant Account) als Jahresabschluss einreichen.
Gewerbeanmeldung
Ist die Limited in Deutschland geschäftlich aktiv, muss sie, wie jedes Unternehmen, das gewerblich in Deutschland tätig ist, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt unter der deutschen Geschäftsadresse anmelden bzw. anzeigen.
Memorandum and Articles of Association
Memorandum and Articles of Association stellen die Satzung der Gesellschaft dar. Sie regeln Innen- und Außenverhältnis der Limited. Der engl. Gesetzgeber hat Mustersatzungen bereitgestellt, die breitflächig zum Einsatz kommen.
Registered Office
Der Firmensitz (Registered Office) der Limited muss sich in England oder Wales befinden. Dieser Sitz dient zum einen als Postadresse. Am registered office werden zudem die Firmenregister geführt.
Shareholder
Shareholder sind die Gesellschafter der Limited. Die Gründung einer Limited kann bereits mit einem einzigen Shareholder erfolgen. Dieser kann identisch mit dem Director sein, muss es aber nicht. Insgesamt muss bei Gründung min. ein Geschäftsanteil übernommen werden.