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Betreff: Einreichung des Jahresabschlusses
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29-02-2008 03:40 An Moderator melden 
Jede Limited muss jährlich einen Jahresabschluss beim Companieshouse einreichen. Je nach Umfang der Geschäftstätigkeit ist dies entweder ein sogenannter DCA oder ein annual account. Wird dies nicht beachtet drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zur Löschung der Gesellschaft.

Hiermit sind zwei mögliche Probleme verbunden: Erstens die Einreichung des Abschlusses selbst. Das zweite Problem ist hiermit eng verbunden. Das Wirtschaftsjahr der Limited endet nämlich am letzten Tag des Gründungsmonats. Das deutsche Wirtschaftsjahr dagegen standardmäßig zum 31.12.. Es müsste somit ein zweiter unterjähriger deutscher Abschluss erstellt werden.

Das Wirtschaftsjahr sollte deshalb auch in England der 31.12. des Jahres sein. Darüber hinaus sollte Unterstützung bei der Einreichung des Jahresabschlusses in England sichergestellt sein.


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