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Betreff: Markenrechte
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29-02-2008 03:37 An Moderator melden 
Die Gründung einer Limited ist schnell vollzogen. Innerhalb weniger Tage trägt das Companieshouse eine neue Firma ins Register ein, soweit der entsprechende Name noch frei und eintragungsfähig ist.

Häufig übersehen wird jedoch das Wettbewerbern auf dem deutschen Markt Schutzrechte an eben diesen Bezeichnungen zustehen können. Ein derartiges Schutzrecht kann sich zum Beispiel aus einer eingetragenen Marke ergeben.

Wird der Gründer nun auf dem deutschen Markt aktiv, erhält er meist eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung (Abmahnung). Der Gegenstandswert liegt meist nie unter € 50.000 (er kann aber auch deutlich höher liegen), was entsprechend hohe Kosten nach sich zieht.

Fazit: Nur weil ein Firmenname in England noch nicht vergeben ist, sollte dieser nicht auch sofort gewählt


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