KRUEMMEL & KOLLEGEN
Berlin | London



Limited | Co KG | GmbH | Vorratsgesellschaften | Sekretär Service

Tel: +49 (0) 3303.21 95 25 · Fax: +49 (0) 3303.21 95 28

Limited
Ltd & Co KG
GmbH
Vorrats Gesellschaften
Ltd Sekretär Service
Ltd Umzugs Service
Firmenwagen Programm
Sie haben Fragen?

phone99.png

Gern stehen wir für Ihre Fragen
auch telefonisch zur Verfügung


Kostenloses Erstgespräch
Telefon:  03303.21 95 25 

  

Rückruf-Service
Gern rufen wir Sie zurück
Name:
Telefon:

Wann möchten Sie angerufen werden?

.
Tag:
Zeit:
.
Formular Absenden

Mail Anfrage

Stellen Sie Ihre Fragen online

Hier geht es zum
Kontakt-Formular

  

Neuigkeiten, Informationen, Kundenstimmen, FAQ  Neuigkeiten, Informationen, Kundenstimmen, FAQ
 
Betreff: Wo zahlt die Ltd Steuern?
Sie können derzeit nur Beiträge lesen.
Autor Beiträge
admin
Top User
Top User
Beiträge:137



30-03-2006 07:31 An Moderator melden 
Unternehmer, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, zahlen ihre Steuern auch ausschließlich hier. Hierfür sorgt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen England und Deutschland. Die Limited ist damit steuerrechtlich genauso wie eine GmbH zu behandeln. Unternehmer können deshalb auch unproblematisch mit ihrem bisherigen Steuerberater zusammenarbeiten.
Sie können derzeit nur Beiträge lesen.



ActiveForums 3.5
 
KRUEMMEL & KOLLEGEN (c) 2003-2009 Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung