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Betreff: Eintragung der Limited ins dt. Handelregister
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30-03-2006 07:29 An Moderator melden 
Die meisten Unternehmer arbeiten mit ihrer Limited in Deutschland und lenken diese auch von hier. Es wird also eine selbstständige Zweigniederlassung der Limited in Deutschland errichtet. Die Gesellschaft entsteht schon durch Eintragung in England. deshalb greift die persönliche Haftungsbeschränkung bereits voll - auch wenn sie nicht ins deutsche Handelsregister eintragen wird. Die Eintragung der Zweigniederlassung wirkt insofern nur deklaratorisch. Die Anmeldung der Zweigniederlassung zum Handelsregister sollte aber natürlich erfolgen, da sie vorgeschrieben ist.
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