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Betreff: Steuerbefreiung UK
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27-06-2008 10:20 An Moderator melden 
Derzeit gibt es vermehrt Berichte, dass die Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung in Uk zur dauerhaften Befreiung vom UK Tax Return führt. Richtig ist, dass die Befreiung im Moment noch jeweils für ein Jahr erfolgt.

Die Steuerbehörden in UK ziehen jedoch auf Grund der großen Zahl deutscher Limiteds in Erwägung dies zukünftig auf längere Perioden umzustellen.

Wie wir bereits berichteten ist außerdem immer auch eine Bestätigung des Direktors zur Ansässigkeit in Deutschland und seit kurzem auch der sogenannte 7 Punkte Fragebogen einzureichen.

Ein Muster des 7 Punktefragebogens erhalten Sie bei uns auf Anfrage. Senden Sie eine Mail an info@limited-partner.de oder rufen Sie uns an 03303.219525
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