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Informationen zum Kapital der Limited minimieren
Inhaberaktien
Eine interessante aber bisher noch kaum in Deutschland bekannte Gestaltungsvariante der englischen Limited ist die Ausgestaltung als Gesellschaft mit Inhaberaktien. Dabei werden im Shareholder Register - also der Gesellschafterlister - keine Namen mehr geführt. Außenstehende können insofern durch Blick in das engl. Handelsregister nicht mehr erkennen, wer Gesellschafter (also Inhaber) der Gesellschaft ist. Auf den durch die Gesellschaft ausgegebenen Aktien findet sich insofern auch kein Name. Es handelt sich vielmehr um Inhaberpapiere. Die Gesellschafterstellung wird also lediglich durch Vorlage der Aktien nachgewiesen. Die Übertragung der Aktien erfordert bei der Limited bekanntlich keinen Notar. Fazit: Inhaberaktien bieten eine interessante Alternative für alle Unternehmer, die besonderen Wert auf Diskretion legen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Treuhandschaften (und damit laufende Kosten) mehr notwendig sind, um Beteiligungen anonym zu halten...
Höhe des Haftungskapitals
Bei der Ltd besteht bekanntlich keine Beschränkung bzgl. der Mindesthöhe des Haftungskapitals. Viele Unternehmer gehen deshalb mit der Überlegung "Je weniger desto besser" in eine Gründung, was zunächst nachvollziehbar erscheint. Nicht zu vergessen ist dabei jedoch, dass die Firma nicht in eine Überschuldung geraten darf. Die Frage, welche sich Unternehmer zukünftig zu Recht wohl immer häufiger gefallen lassen müssen ist: "Wie hat sich die Firma finanziert?" Beispiel: Unternehmer A gründet eine LTD mit 100 Pfund. Er hat in den ersten drei Monaten folgende Kosten: Handelsregister und Notarkosten von € 200, Portokosten von € 50, Telefon € 150, Miete € 1.500. Dieses Geld muss natürlich irgendwo hergekommen sein! Aus der Einlage des Unternehmers kam es jedenfalls nicht! In Betracht kommen könnten Finanzierungen (z.Bsp. aus einem Darlehn) oder Einnahmen. Die Tatsache, dass das Ltd-Gesellschaftsrecht dem Unternehmer die Antwort offen lässt wieviel Geld ...
    


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