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Allgemeine Informationen zur Limited minimieren
Seminarreihe 2009
Seminarprogramm 2009: Berlin – Dresden – Frankfurt – München – Dortmund – Hamburg – Hannover – Stuttgart – Mannheim – Köln Seminarthemen: Reform des GmbH –Rechts Ziel des Reform Gesetzes (MoMiG) Tatsächlich erfolgte Änderungen Umsetzung der Änderungen Konsequenzen für die Praxis Die UG nach dem GmbHG Aufbau und Struktur der UG Pflichten in der UG Haftungsrisiken in der UG Erwachsenwerden der UG Rechtsformwahl Darstellung der verschiedenen Rechtsformen Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile Wann macht welche Rechtsform Sinn Haftung und Risiken Wechsel der Rechtsform Gesellschaftsrecht im Wandel Steuerliche Aspekte Die Limited als Gestaltungsalternative Rechtsanwendung Englisches Recht Deutsches Recht Besonderheiten der Gewinnausschüttung Der Companies Act 2006 Veränderungen im Bestand der Ltd. Grenzüberschreitende Verschmelzung Wege aus der Limited Der Companies Act 2006 Auflösung und Liquidation der Limited Steuerliche Besonderheiten...
Vorteile der LTD
Ausschluss der persönlichen Haftung Untergrenze für das Haftungskapital € 1,5 statt € 25.000 bei der GmbH Deutlich geringere sonstige Gründungskosten als bei der GmbH (keine Notarpflicht) Innerhalb weniger Tage einsatzfähig Einfache und kostengünstige Gestaltung von Firmengruppen und Holdingstrukturen Weltweit renommierteste Gesellschaftsform Freie Namenswahl wie bei der GmbH Einfache Umgestaltung und Auflösung Einfache Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Anteilen (Shares) und jederzeitiger Möglichkeit zur Kapitalerhöhung
LTD vs GmbH
Die wichtigste Gemeinsamkeit mit der deutschen GmbH besteht in der eigenen Rechtspersönlichkeit beider Gesellschaften. Die Gesellschaft (GmbH und Ltd.) ist damit mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet und von den Gesellschaftern/Shareholdern und Geschäftsführern/Directors getrennt zu betrachten. Den Gesellschaftern bzw. Shareholdern gehört die Gesellschaft. Der Geschäftsführer bzw. Director vertritt das Unternehmen und führt die Geschäfte. Sowohl bei der GmbH als auch bei der Limited ist die Haftung grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt. Der praktisch wohl wichtigste Unterschied der Limited zur GmbH ist die Höhe des für die Gründung nötigen Stammkapitals. Bei der GmbH beträgt dieser grundsätzlich mindestens € 25.000. Bei der Limited genügt eine Einlage von 1 Pfund (ca. € 1,5). Der unternehmerfreundliche Grundgedanke hierhinter lautet, „nur der Unternehmer kann vorab beurteilen, wie viel Geld er für die Umsetzung seiner Idee benötigt“.
EU Niederlassungsfreiheit als Grundlage der LTD in Deutschland
Einer der wesentlichen Gedanken der Europäischen Union ist die Freizügigkeit seiner Bürger. So kann ein Deutscher genauso unter erleichterten Bedingungen in Frankreich, Spanien oder UK leben und arbeiten wie ein Italiener, Portugiese oder Grieche. Diese Freizügigkeit erstreckt sich aber nicht nur auf natürliche Personen (also Menschen), sondern auch auf juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften). So sieht es der Europäische Gerichtshof und seit dem bestätigenden Urteil vom 13.03.2003 auch der BGH. Dies bedeutet, dass eine deutsche GmbH problemlos in jedem Mitgliedsstaat tätig werden kann, ohne ihre Rechtsfähigkeit zu verlieren. Natürlich genießen genauso auch Kapitalgesellschaften aus anderen EU Ländern in Deutschland diesen Schutz. Deutschen Unternehmern steht damit die Möglichkeit offen, auch in Deutschland mit einer ordnungsgemäß gegründeten Kapitalgesellschaft aus einem EU-Nachbarland tätig zu werden.
Warum eigentich eine Ltd.??
Die Limited kann binnen 24 Stunden gegründet werden und ist sofort haftungsbeschränkt handlungsfähig. D.h. auch ohne deutsche Handelsregistereintragung greift der englische Haftungsschutz. Als Stammkapital reicht 1,50 Euro. Eines Nachweises der Kapitalaufbringung bedarf es nicht. Selbst eine Sachgründung durch Erbringung von Dienstleistungen ist möglich. Durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann das Betriebsvermögen geschützt werden, indem z.B. die Fahrzeuge oder Werkzeuge im persönlichen Eigentum des Unternehmers belassen werden und der rein operative Geschäftsbetrieb durch die Gesellschaft ausgeübt wird. Vieles ist via Ltd. leichter, weil alles ohne Notar und binnen weniger Tage abläuft: Kapitalaufsto-ckung, Wechsel der Gesellschafter, die Etablierung eines neuen Geschäftsführers. Wollen sich mehrere Unternehmer für bestimmt Aufträge zusammenschließen , kann dies extrem schnell und mit kleinem Aufwand in die Wege geleitet werden. Das Unternehmensmodell von der...
Firmierung und Markenrecht
Ein sehr wichtiger Punkt, der bei der Gründung eines neuen Unternehmens häufig übersehen wird, ist die Überprüfung des gewünschten Firmennamens auf Kollisionen mit bereits bestehenden Schutzrechten anderer Unternehmen. Ein solches Schutzrecht ist zum Beispiel eine Marke. Nationale Marken werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Antrag und nach Überprüfung der Eintragungsfähigkeit eingetragen. Durch Eintragung erlangt der Markeninhaber ein besonderes Alleinstellungsmerkmal: Er allein bestimmt über Verwendung der geschützten Wort- und/oder Bildmarke in dem jeweils geschützten Rahmen. Eine Marke kann darüber hinaus auch durch Verwendung (ohne Eintragung) Schutz erlangen, wobei die Anforderungen recht hoch liegen und im Einzelfall oft schwer nachweisbar sind. Das Companieshouse in England trägt den gewünschten Firmennamen ein, soweit dieser noch nicht vergeben, und eintragungsfähig ist. Eine Überprüfung hinsichtlich bestehender Schutzrechte erfolgt nicht. Bereits ...
Status der Limited in Deutschland
In seiner „Centros“ Entscheidung entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die bis dato praktizierte deutsche Rechtsprechung gegen die europäisch garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat dies daraufhin am 13.03.03 bestätigt. Eine engl. Limited ist damit in Deutschland voll rechts und geschäftsfähig. Ein Unternehmer hat damit genauso das Recht, eine Zweigniederlassung in Deutschland zu eröffnen, wie z.B. eine Münchener GmbH eine Zweigniederlassung in Hamburg eröffnen kann. Das bedeutet insbesondere auch, dass mit einer Limited die persönliche private Haftung voll ausgeschlossen ist.
    

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