Die deutsche GmbH ist grundsätzlich eine gängige Rechtsform für Unternehmensgründer, die eine Gesellschaft mit entsprechender Bonität sowie einem konventionellen Image benötigen und das entsprechende Gründungskapital bereitstellen können. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens EUR 25.000 betragen.
Da die GmbH eine juristische Person ist, spielt die Staatsangehörigkeit Ihrer Gesellschafter keine Rolle. Möglich ist zudem die Gründung einer sogenannten Einmann-GmbH durch nur einen Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag wird vor dem Notar geschlossen und muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
Neben der Bargründung - Einzahlung des Stammkapitals auf ein Gesellschaftskonto - ist auch die Sachgründung möglich. Hierbei werden Sachwerte in die Gesellschaft eingebracht. Diese Art der Unternehmensgründung ist jedoch insbesondere wegen der Bewertungsfragen komplizierter als die Bargründung.
Die Geschäftsführer der GmbH vertreten die Gesellschaft und führen ihre Geschäfte. Es ist auch möglich nur einen Geschäftsführer zu bestellen. Der alleinige Gesellschafter einer Einmann-GmbH kann sich zudem selbst zum Geschäftsführer bestellen. Sofern ein Ausländer zum Geschäftsführer bestellt ist, braucht er eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er die Geschäfte in Deutschland tätigen will. Hierbei ist zu beachten, dass die Aufenthaltserlaubnis das Recht zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit umfassen muss.
Die Geschäftsbriefe der GmbH müssen bestimmte Angaben, wie z.B. den Sitz der Gesellschaft, Angaben zur Handelsregistereintragung und die Namen der Geschäftsführer, enthalten.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechtsform der GmbH finden sich im GmbH-Gesetz (GmbHG).